Somit ist das Gesetzgebungsverfahren nun abgeschlossen und das Gesetz wird planmäßig zum 01. April 2012 in Kraft treten.

Quellenangabe:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36673211_kw47_angenommen_abgelehnt/index.html

http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_6898/DE/presse/pm/2011/179-2011.html?__nnn=true

Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes werden dann alle Arbeitsuchenden die Möglichkeit haben, einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem für sie zuständigen Jobcenter zu beantragen, bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit und nicht erst nach einer Wartefrist von (derzeit) 6 Wochen.

Den neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie darüber hinaus dann bereits mit dem Tag Ihrer Arbeitsuchend-Meldung bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragen, d.h. sobald Sie Ihre Kündigung erhalten haben und sich arbeitsuchend melden.

So können Sie bereits im Vorfeld Ihrer eintretenden Arbeitslosigkeit, zusätzlich zu Ihren Eigenbemühungen, die Kontakte der privaten Arbeits- und Personalvermittler/innen nutzen, um so schnell wie möglich wieder eine neue Beschäftigung zu erhalten und von vorn herein eine (längerfristige) Arbeitslosigkeit zu vermeiden.